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Deine §34c-Erlaubnis.
Ohne Papierkram.

Makler, Verwalter und Bauträger brauchen eine IHK-Erlaubnis nach §34c GewO. Wir führen dich durch alle Anforderungen — von der Prüfung bis zum Antrag.

4–8 Wochen Bearbeitung€ 200–600 IHK-Gebührunbefristet gültig

Brauchst du §34c?5 Fragen — sofortiges Ergebnis.

Beantworte die Fragen um zu sehen ob du eine §34c-Erlaubnis brauchst.

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F1.Vermittelst oder weist du entgeltlich Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb, die Veräußerung oder die Anmietung von Grundstücken, Wohnräumen oder gewerblichen Räumen nach?

= klassische Makler- oder Vermittlertätigkeit bei Kauf/Verkauf/Miete von Immobilien


F2.Verwaltest du fremdes Eigentum — z. B. als WEG-Verwalter, Mietverwalter oder Hausverwalter — gegen Entgelt?

Umfasst Wohnungseigentumsverwaltung (WEG), Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung


F3.Bist du als Bauträger tätig — d. h. du erwirbst Grundstücke und bebaust oder erschließt sie auf eigene Rechnung zum Verkauf?

Auch: Baubetreuer die Baumaßnahmen für fremde Rechnung vorbereiten und durchführen


F4.Hast du geordnete Vermögensverhältnisse — kein laufendes Insolvenzverfahren, keine eidesstattliche Versicherung in den letzten 5 Jahren?

Pflichtnachweis: aktuelles Insolvenz- und Schuldnerregisterauszug + Schufa-Auskunft


F5.Hast du eine persönliche Zuverlässigkeit — keine relevanten Vorstrafen (Betrug, Urkundenfälschung, Untreue etc.) in den letzten 5 Jahren?

Pflichtnachweis: aktuelles Führungszeugnis + Gewerbezentralregisterauszug

Wer braucht §34c?Drei Tätigkeiten rund um Immobilien.

§34c Gewerbeordnung regelt drei Tätigkeitsbereiche — jeder davon erfordert eine separate Erlaubnis der zuständigen IHK.

01

Immobilienmakler

Wer Kauf, Verkauf oder Vermietung von Grundstücken und Immobilien gegen Provision vermittelt, braucht die §34c-Erlaubnis.

02

Wohnungsverwaltung

WEG-Verwalter, Mietverwalter und Hausverwalter, die fremdes Eigentum professionell verwalten — auch für einzelne Eigentümer.

03

Bauträger & Baubetreuer

Wer Grundstücke auf eigene Rechnung erschließt und bebaut oder Baumaßnahmen für fremde Rechnung koordiniert.

Hinweis: Die Erlaubnis nach §34c GewO wird von der IHK des Ortes erteilt, wo du dein Gewerbe betreibst. Bei mehreren Standorten ist die IHK des Hauptsitzes zuständig. Die Erlaubnis gilt unbefristet, unterliegt aber der Pflicht zur Weiterbildung (20 Stunden/Jahr nach §15b MaBV).

Unterlagen.Was braucht die IHK?

Die IHK prüft Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse — klick dich durch:

01/08

Führungszeugnis (Belegart O)

Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden — beim Einwohnermeldeamt oder online über das Bundesjustizamt beantragen (ca. 13 €).

In vier Schritten.Von der Prüfung zur Erlaubnis.

01

Tätigkeitsprüfung

5 Fragen klären sofort ob und für welche Tätigkeit (Makler, Verwalter, Bauträger) du eine §34c-Erlaubnis brauchst.

02

Unterlagen vorbereiten

Zulano erstellt Checklisten und Muster für Führungszeugnis, Versicherungsnachweis, Gewerbeanmeldung und IHK-Antrag.

03

IHK-Antrag einreichen

Wähle die zuständige IHK (nach Hauptsitz), lade alle Unterlagen hoch und reiche den Antrag ein — viele IHKs bieten inzwischen Online-Antragstellung.

04

Erlaubnis erhalten

Nach 4–8 Wochen Prüfung erhältst du die unbefristete §34c-Erlaubnis. Danach: jährliche Weiterbildung (20 Std./Jahr) nicht vergessen — Zulano erinnert dich.

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